Willkommen beim Tauschring Nürnberg



Wir haben viele neue Veranstaltungen! Schaut doch mal unter "Termine" nach.


Für alle, die mit Zeit statt mit Geld handeln wollen und sich dadurch manchen Wunsch erfüllen, der sonst unbezahlbar ist.

Am 8. November 1995 gründeten ca. 30 Personen den Tauschring Nürnberg im Kulturladen Rothenburger Straße. Seit 2006 ist der Tauschring ein eingetragener Verein. Zur Zeit sind wir mehr als 130 Mitglieder, überwiegend aus Nürnberg und Umgebung, manche wohnen auch weiter weg. Wir kooperieren deutschlandweit mit vielen anderen Tauschringen.

 Was ist der Tauschring?

Mitglieder in bester Logoform
Familienaufstellung beim Tauschring
Foto: Andreas Metsch

Ein Tauschring besteht aus Personen, die untereinander Dienstleistungen, Erfahrungen, Wissen und Gegenstände in der Währung „Zeit“ tauschen. Der Vorteil von einem Tauschring ist, dass nicht zwei Personen direkt miteinander tauschen, sondern dass sozusagen im Ring getauscht wird, bei uns mit über 100 Personen.

 Warum tauschen wir?

Du kennst das vermutlich: Dein Nachbar oder ein Bekannter hat Dir geholfen und Du überlegst: "Was bin ich ihm schuldig? Geld? Eine Einladung zum Grillfest? Bin ich ihm jetzt verpflichtet, bis sich die Chance zu einer Gegenleistung ergibt?" Der Tauschring hilft Dir, das Thema einfach und unkompliziert zu lösen. Du suchst ein Mitglied des Tauschrings, das Dir hilft. Du gibst Ihm dafür Stunden, die Du bei einem anderen Mitglied erarbeitet hast. Diese laufen über unser zentrales Buchungssystem. Einfach online "überweisen" oder einen Zeit-Scheck ausschreiben. Erledigt :-)

  Wie tauschen wir?

we can do it

Ein Beispiel: Dieter repariert Sonjas Fahrrad und erhält dafür eine Stunde gut geschrieben. Zwei Wochen später engagiert er Martin, der ihm seinen PC wartet, was Dieter zwei Zeitstunden kostet. Sonja, eine Schneiderin, kürzt Inas Hose, wofür sie 1,5 Zeitstunden erhält, und Martin wiederum kauft bei Regine für 0,5 Zeitstunden ihre selbst gemachte Erdbeermarmelade

 Was tauschen wir?

Getauscht werden Dienstleistungen wie:

oder Erfahrungen und Wissen wie etwa:

Darüber hinaus tauschen und verleihen unsere Mitglieder materielle Güter, vom Blumentopf über Werkzeug bis zur Waschmaschine.

 Außenhandel

Der Tauschring Nürnberg tauscht auch mit anderen Tauschringen in ganz Deutschland. Wir sind Mitglied im RTR (Ressourcen-Tauschring). Außenhandel funktioniert anders als ein normaler Tausch - beim Außenhandel tauschen nicht die Mitglieder, sondern die Tauschringe miteinander. Damit der Außenhandel reibungslos funktioniert und Buchungen garantiert werden können ist der erste Schritt eine Email an aussenhandel@tauschring-nuernberg.de.

 Unsere Ziele sind:

Tauschring-Infostand
Angelika, Heinrich und Anna am neuen Tauschring-Stand
Foto: Andreas Metsch

 Tauschring-Regeln

Teilnahme

Teilnehmen können alle Menschen, die bereit sind, anderen etwas zu geben und auch etwas zu nehmen.

Transfer

Der Transfer von Diensten und Gütern erfolgt durch: Tauschen, Schenken, Leihen oder Verrechnen. Die Verrechnung erfolgt auf Basis von Stunden. Die auf den Zeitkonten verbuchten Werte stellen moralische Ansprüche und Verpflichtungen dar. Tauschgeschäfte finden ausschließlich auf Stundenbasis statt. Auslagen können in Stunden und/oder in Euro verrechnet werden.

Zeitkontoführung, Zeitschecks und Online-Buchung

Bei jedem Transfer werden die Zeiteinheiten der Verrechnungsstelle mitgeteilt und dort verbucht. Die kleinste Zeiteinheit ist eine Viertelstunde. Jedes Mitglied überprüft seine eigenen Abrechnungen. Die ausgefüllten Zeitschecks sollen innerhalb von drei Monaten nach Leistungserbringung beim Tauschring eingereicht werden. Werden Zeitschecks später eingereicht, kann für die Verbuchung keine Garantie übernommen werden. Die Buchung findet regelmäßig zum Quartalsende statt.

Zeitbuchungs-Klärungen und Bearbeitungen von Reklamationen werden nur bis zum Ende des übernächsten Quartals nach Leistungserbringung (Leistungsdatum) getätigt. Danach gilt ein Zeitbuchungsvorgang als von beiden Tauschpartner*innen akzeptiert.

Alternativ können die Zeiteinheiten vom Leistungsempfänger direkt über das Online Programm gebucht werden.

Eine reguläre Kontoführung ist nur im Bereich von -25 bis + 200 Stunden möglich. Außerhalb der festgesetzten Grenzen sind Kontobewegungen, die den Stundensaldo nicht in diesen Bereich zurückführen, nur nach Rücksprache mit dem Vorstand möglich.


Außenhandel

Bitte halte vor der Durchführung eines externen Tauschgeschäftes mit Mitgliedern anderer Tauschringe Rücksprache mit dem AB Außenhandel! Nur dann kann Dir GIB & NIMM für die Abrechnung und Klärung des betreffenden Außenhandelsvorganges zur Verfügung stehen.

Verantwortung

Jedes Mitglied ist für den eigenen Kontostand selbst verantwortlich und sorgt für dessen Ausgleich. Die Kontostände aller Mitglieder sind öffentlich, damit eine gegenseitige soziale Verantwortung wahrgenommen werden kann.

Anträge zur Mitgliederversammlung

Über Anträge, die zu einer Mitgliederversammlung gestellt werden, kann nur entschieden werden, wenn der/die Antrag- stellender/in persönlich an der Mitgliederversammlung anwesend ist.


Haftung

Der Tauschring übernimmt keine Haftung für Durchführung oder Qualität erbrachter Leistungen, der Rechtsweg ist ausgeschlossen, jedes Mitglied ist für die Abwicklung der Tauschringgeschäfte selbst verantwortlich. Findet ein fest vereinbartes Tauschringgeschäft nicht statt, ist ein Ausgleich im beiderseitigen Einvernehmen anzustreben.

Streitschlichtungsstelle

Kommt es zwischen Tauschpartnern zu Uneinigkeiten, bietet der Tauschring eine Streitschlichterstelle, an die sich jedes Mitglied wenden kann. Die Zeitkosten für eine solche Streitschlichtung werden bis zu einer Höhe von 1 Stunde vom Tauschring übernommen. Darüber hinaus gehender Zeitaufwand wird auf die beteiligten Mitglieder umgelegt. Ein besonderer Fall sind Konflikte zwischen Mitgliedern, die strafrechtlich relevant sind (Diebstahl, sexuelle Nötigung, Drohungen, Freiheitsberaubung u. ä.). Zum Vorgehen in solchen Fällen liegt dem Vorstand und den Schlichter/innen im Tauschring ein Handlungsrahmen mit Hilfe eines Schlichterteams vor. Betroffene sind aufgerufen, sich diesbezüglich an den Vorstand oder an eine/n Schlichter/in zu wenden.

Mitgliedsbeitrag und Schnuppermitgliedschaft

Bei Eintritt ist die Aufnahmegebühr sowie der Beitrag für die Dauer der Schnuppermitgliedschaft in bar zu entrichten. Jeder weitere Jahresbeitrag wird per Lastschriftverfahren erhoben. Details hierzu: siehe Formular Einzugsermächtigung. Der Mitgliedsbeitrag wird zur Deckung der laufenden Kosten des Vereins (z. B. Verbrauchsmaterial, Ausstattung, Druck, Strom, Nutzungskosten, etc.) verwendet.

Mahnverfahren

Ist das Beitragskonto bis 30 Tage nach Fälligkeitstermin (15. Februar eines Jahres) nicht ausgeglichen, gerät das Mitglied in Zahlungsverzug und erhält eine Mahnung. Für jede Mahnung wird dem Mitglied für den Verwaltungsaufwand eine Gebühr von € 2,50 berechnet. Eventuell entstehende Rücklaufgebühren im Lastschriftverfahren werden dem Mitglied weiterbelastet. Nach erfolgloser 2. Mahnung wird dem Mitglied gekündigt. Außenstände in Zeit und Geld sind dennoch fällig.


Ende der Mitgliedschaft

Ein Mitglied kann seinen Austritt aus dem Verein schriftlich und ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen zum Quartalsende erklären. Mit dem Ende der Vereinsmitgliedschaft können bestehende Stundenguthaben mit Einverständnis aller Beteiligten auf andere Mitglieder übertragen werden. Dazu werden reguläre Zeitschecks verwendet. Nicht übertragene Stundenguthaben und evtl. verspätet eingehende Zeitschecks zugunsten des ausgeschiedenen Mitgliedes werden nach Ablauf des 2. Quartals nach Kündigung dem Vereinskonto gutgeschrieben. Bereits gezahlte Beiträge können nicht zurückerstattet werden. Sind zum Zeitpunkt der Kündigung, oder im darauf folgenden Quartal Minusstunden vorhanden, so ist das Stundenkonto auszugleichen. Bestehende Minusstunden können auf andere Mitglieder übertragen werden, wenn diese einverstanden sind. Dazu werden reguläre Zeitschecks verwendet.

Datenschutz

Mit unterzeichnen der Beitrittserklärung und der Tauschring Regeln willigt jedes Mitglied in die Weitergabe seiner Daten innerhalb des Tauschringes ein, verpflichtet sich aber gleichzeitig, die Adressen unserer Mitgliederlisten auf keinen Fall an Dritte außerhalb unseres Vereins weiterzugeben, sowie sie für gewerbliche und kommerzielle Zwecke zu nutzen. Des Weiteren müssen alle Mitgliederlisten sowohl bei Ausscheiden aus dem Verein, als auch während der ruhenden Mitgliedschaft vernichtet oder abgegeben werden. Persönliche Daten, die aus der Beitrittserklärung hervorgehen, werden entsprechend den geltenden gesetzlichen Regeln zum Schutz personenbezogener Daten (Bundesdatenschutzgesetz, Teledienstdatenschutzgesetz, u. a.) erhoben, verarbeitet und genutzt. Dies erfolgt zum Zwecke der Verfolgung und zur Wahrung der Vereinsziele (siehe Satzung). Wir weisen darauf hin, dass Du auf Anforderung schriftliche Auskunft darüber erhältst, ob und welche persönlichen Daten von Dir bei uns gespeichert werden.

Gültigkeit

Diese Vereinbarung ersetzt alle bisherigen Tauschring-Regeln. Stand 12.06.2018

 

Die Tauschring-Regeln als PDF zum Download

(Weitere Downloads unter Vereinsleben)

 

 

 

↑ nach oben